Satzung der Internationalen Liste

Satzung der Internationalen Liste (IL)

Genehmigt in der Mitgliederversammlung am 15.08.2012

Präambel

Die Internationale Liste (IL) sieht sich als eine akademisch-hochschulpolitische Organisation zur Vernetzung und Vertretung der Interessen der Studierenden und Mitarbeiter*innen an der Ruhr-Universität Bochum unter besonderer Berücksichtigung der Themen Internationalismus, Vielfalt und Integration.

§ 1 Name und Sitz

  • Die IL ist eine hochschulpolitische Interessengemeinschaft der Studierenden und Mitarbeiter*innen der Ruhr-Universität Bochum. Ihr Sitz ist die Ruhr-Universität Bochum.

§ 2 Aufgaben

  • Die IL nimmt an der politischen Willensbildung der Studierenden teil. Sie erstrebt die Interessenvertretung der Studierenden an der Ruhr-Universität Bochum.

§ 3 Mitgliedschaft

  • Mitglied der IL kann jede*r Studierende der Ruhr-Universität Bochum werden, der*die sich zur Satzung, den Zielen und den Grundsätzen der IL bekennt.
  • Eine Mitgliedschaft in extremistischen sowie antidemokratischen Vereinen, Parteien oder Burschenschaften führt zum Ausschluss.
  • Der Beitritt erfolgt über eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
  • Jedes Mitglied hat das Recht an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der IL zu bekleiden.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder durch Exmatrikulation von der Ruhr-Universität Bochum.
  • Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
  • Jedes Mitglied der IL kann den Ausschluss eines anderen Mitgliedes beantragen, sofern es gegen die Satzung und/oder die Grundsätze der IL verstößt. Über diesen Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
  • Die Mitarbeit von Nicht-Mitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.

§ 4 Organe

  • Organe der IL sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 5 Die Mitgliederversammlung (MV)

  • Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der IL. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
  • Zu einer MV wird, postalisch oder auf elektronische Weise, zwei Wochen vor der MV eingeladen. Die MV kann vom Vorstand oder mindestens einem Drittel der Mitglieder der IL einberufen werden.
  • Die MV
    • bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der IL,
    • nimmt Berichte entgegen,
    • beschließt über eingebrachte Anträge,
    • resümiert über durchgeführte Aktivitäten,
    • wählt und entlastet den Vorstand,
    • beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
    • berät und beschließt den Haushalt,
    • nimmt den Kassenbericht entgegen,
    • führt alle sonstigen Wahlen durch.
  • Anträge müssen mindestens eine Woche vor der MV eingereicht werden, Tischvorlagen sind möglich.
  • Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.

§ 6 Der Vorstand

  • Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus drei Mitgliedern
    • Sprecher*in der Liste als solche (zuständig für die allgemeine Koordination)
    • Sprecher*in für Öffentlichkeitsarbeit (zuständig für Pressemitteilungen, Flyer etc.)
    • Sprecher*in für Finanzen
  • Die Ämter a, b und c bilden den geschäftsführenden Vorstand.
  • Die Amtszeit beginnt am 1. April und läuft bis zum 31. März des Folgejahres.
  • Sollten Entscheidungen im Vorstand nicht konsensual gefällt werden können, ist die MV zu befragen.
  • Von den Posten a, b und c ist mindestens einer von einer Frau zu besetzen.
  • Wenn ein Frauenplatz nicht durch eine Frau besetzt werden kann, entscheiden die anwesenden weiblichen Mitglieder, ob der Frauenplatz auch durch einen Mann besetzt werden kann.
  • Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich und auf Antrag einer MV einen politischen und organisatorischen Rechenschaftsbericht, sowie einen gesonderten Finanzbericht vorlegen.

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

  • Abstimmungen sind grundsätzlich offen durchzuführen. Auf Antrag eines Mitgliedes können diese jedoch geheim durchgeführt werden. Wahlen sind immer geheim durchzuführen.
  • Die Satzung kann von der MV mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Anträge zur Änderung der Satzung sind schriftlich mindestens zwei Wochen vor einer MV einzureichen und in der Einladung anzukündigen.
  • Das Geschäftsjahr umfasst zwei Semester und beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.
  • Die Sitzungen aller Organe der IL sind, sofern es nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, öffentlich.

§ 8 Auflösung

  • Die Auflösung der IL kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen werden.
  • Das Restvermögen fällt dann an eine gemeinnützige Organisation, die von der MV beschlossen wird.

§ 9 In-Kraft-Treten

Die vorliegende Satzung tritt am 15.08.2012 in Kraft.